Notfall

Im Notfall rufen Sie stets ihren Anwalt an!

Wir sind im Notfall für Sie da

Verhalten im Notfall

Sie erreichen uns 24 h unter der Notfall-Nr. für Strafsachen  0172/397 18 74

Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens erleben starke Belastungen. Dies reicht vom Erhalt einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bis zu Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Festnahmen oder Untersuchungshaft.

Folgen Sie polizeilichen Vorladungen nicht blind. Holen Sie anwaltlichen Rat ein. Das ist Ihr gutes Recht!

Als Beschuldigte oder Beschuldigter haben Sie stets das Recht, zu schweigen. Aber auch als Zeugin oder Zeuge müssen Sie nicht immer eine Aussage machen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie zur Polizei gehen.

Hochbelastende Situationen ergeben sich bei Durchsuchungen und Festnahmen.

Hausdurchsuchungen / Durchsuchungen

Wie verhalten Sie sich bei einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung.

1. Bleiben Sie ruhig !

2. Geben Sie keine Erklärungen ab ! Sie haben das RECHT auf Schweigen !

3. Rufen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt an. Ein Telefonat mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt darf Ihnen nicht verwehrt werden !

4. Fragen Sie nach einem Durchsuchungsbeschluss und lassen sich diesen aushändigen oder bitten um eine Kopie.

5. Weisen Sie darauf hin, dass Sie die Durchsuchung nicht freiwillig gestatten !

6. Erklären Sie sich nicht mit der Sicherstellung von Gegenständen einverstanden !

7. Bestehen Sie darauf, dass alle sichergestellten Gegenstände in ein Verzeichnis aufgenommen und detailliert beschrieben werden, so dass Verwechselungen ausgeschlossen sind.

8. Weisen Sie etwa anwesende Zeugen darauf hin, dass diese nicht verpflichtet sind, sich spontan durch Ermittlungsbeamte befragen oder vernehmen zu lassen. Zeugen haben stets das Recht, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen.

9. Bitten Sie bei der Sicherstellung von für Sie unentbehrlichen Unterlagen darum, dass Kopien gefertigt werden.

Festnahme/Verhaftung

1. Machen Sie von Ihrem Recht auf Schweigen Gebrauch, äußern Sie sich nicht zu gegen Sie erhobenen Vorwürfen !

2. Bewahren Sie Ruhe !

3. Rufen Sie unverzüglich Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt an und informieren diese/diesen von der Festnahme.

4. Falls Sie hierzu nicht selbst in der Lage sind, bitten Sie eine andere Person (Familienangehörige etc). umgehend Kontakt zur Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt aufzunehmen.

5. Weisen Sie die anwesenden Ermittlungsbeamten darauf hin, dass Sie auf der Benachrichtigung und Hinzuziehung Ihrer Anwältin/Ihres Anwaltes bestehen.

6. Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen.

7. Lassen Sie sich das polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen nennen und geben dieses an Ihre Anwältin/Ihren Anwalt weiter.