Nebenklage und Adhäsion

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, mag es Ihnen belastend erscheinen, lediglich als Zeuge und damit als Beweismittel in einem Strafverfahren zu erscheinen.

Sie haben als Verletzte/r einer Straftat jedoch mehrere Möglichkeiten, aktiv an einem Strafverfahren teilzunehmen und sich hierbei des Bestandes eines auf Strafrecht spezialisierten Anwaltes zu bedienen.

Wir unterstützten Sie auch als Geschädigte einer Straftat. Verletzte einer Straftat haben nicht nur das Recht auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand, sondern können bereits im Ermittlungsverfahren über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten und Einfluss auf den Gang der Ermittlungen nehmen. Der erhobenen öffentlichen Klage kann sich der Verletzte einer rechtswidrigen Tat anschließen und sich dabei des Beistandes eines Rechtsanwaltes bedienen.

Als Nebenklagevertreter begleiten wir Sie in die Hauptverhandlung oder nehmen diese für Sie wahr. Der Nebenkläger hat das Recht, Berufung oder Revision einzulegen.

Im Rahmen der Nebenklage kann es sinnvoll sein, auch vermögensrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Das ist im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsantrags möglich, den wir für Sie anfertigen.

Dadurch können wir Ihnen als Verletzte/r einer Straftat den späteren, oft langwierigen Gang vor das Zivilgericht ersparen und direkt über das Strafverfahren im Adhäsionsverfahren zu einem vollstreckbaren Urteil gelangen. Es kann auch ein vollstreckungsfähiger Vergleich zwischen Angeklagtem und Opfer in der Hauptverhandlung vereinbart werden. Im Adhäsionsverfahren müssen Sie keinen Gerichtskostenvorschuss leisten und kommen oft sehr viel schneller zu Ihrem Recht als auf dem Zivilrechtsweg.