Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit einem sogenannten Anhörungsschreiben. Bitte wenden Sie sich mit diesem sofort an Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt und geben Sie nicht selbst voreilig Erklärungen ab, insbesondere keine Schuldeingeständnisse.
Holen Sie bitte auch umgehend Rechtsrat ein, wenn Sie als Halter eines Kraftfahrzeugs einen sogenannten Zeugenfragebogen erhalten. Auch hier kann man in vielfältiger Weise falsch reagieren und sich dadurch Rechtsnachteile einhandeln, etwa die Auferlegung eines Fahrtenbuchs.
Besondere Aufmerksamkeit und Eile sind geboten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten! Dieser wird Ihnen nur selten persönlich ausgehändigt, meistens wird er durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Achtung: Ab der Zustellung haben Sie nur zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Deshalb nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt auf, damit diese/r Ihre Rechte wahren kann. Zahlen Sie nicht voreilig die Geldbuße! Berufen Sie sich im Zweifel immer auf Ihr gesetzliches Schweigerecht als Betroffener eines Bußgeldverfahrens.
Eine Ordnungswidrigkeit ist in Deutschland eine mit einer Geldbuße bedrohte Verletzung von Ordnungsrecht. Man spricht auch von Verwaltungsunrecht. Es ist eine Gesetzesübertretung und kann in zahlreichen Rechtsbereichen vorkommen. Am bekanntesten sind sicher Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Vorfahrtverletzungen, Überfahren roter Ampeln mit und ohne Unfall, Fehler beim Abbiegen, falsches Überholen und überhaupt alle möglichen Verstöße gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, etwa auch Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder Verstöße gegen die Ladungssicherung bzw. Überladung von Fahrzeugen.
Bußgelder sind vorgesehen für Rechtsverstöße, die der Staat nicht mit einer Strafe belegen will, sondern nur mit Geldbußen.
Bußgelder können aber auch etwa verhängt werden in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Umweltschutzrecht, Kartellrecht, Arbeitsschutzrecht, aber auch bei Verstoß gegen Bestimmungen des Meldegesetzes und vielem anderen mehr.
Wir vertreten und verteidigen Sie nicht nur in dem Bußgeldverfahren gegenüber der Verwaltungsbehörde, sondern im anschließenden gerichtlichen Verfahren, sofern erforderlich. Gegen erstinstanzliche Urteile legen wir für Sie Rechtsmittel ein, wenn es erforderlich und erfolgversprechend ist und führen auch das Rechtsmittelverfahren für Sie durch.
Wir holen für Sie auch eine Punkteauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein und erklären Ihnen die Einzelheiten zu den Punktebewertungen sowie Tilgung und Löschung von Punkten. Außerdem erläutern wir Ihnen auch die Möglichkeit zum Punkteabbau. Wir erläutern auch die Konsequenzen für (punktepflichtige) Verstöße in der Probezeit.