Revisionsrecht

Revisionsrecht

Das Recht der Revision gehört zu den schwierigsten Materien des Strafprozessrechts. Der Verteidiger muss über vertiefte Kenntnisse der zahlreichen möglichen Verfahrensfehler verfügen, damit er die entsprechenden Rügen korrekt formulieren kann.

Anders als in der Berufung findet in der Revisionsinstanz eine vorwiegend schriftliche Überprüfung des Strafurteils statt. In diese Überprüfung bezieht das Revisionsgericht nur solche Verfahrensrügen ein, die zulässig erhoben worden sind. Da die Revisionsinstanz die letzte Instanz des ordentlichen Rechtswegs ist, benötigen Sie hier spezialisierten und erfahrenen Beistand.

Rechtsanwältin Friedrich hat sich bereits früh auf die Tätigkeit im Recht der strafrechtlichen Revision spezialisiert und zahlreiche erfolgreiche Revisionen zu Oberlandesgerichten und dem BGH verfasst. Sie war im Büro des auf das Revisionsrecht spezialisierten renommierten Rechtsanwaltes Gehard Jungfer in Berlin tätig und hat seitdem ihre Tätigkeit im Revisionsrecht stets fortgeführt.

Da die Frist zur Einlegung der Revision gegen ein Strafurteil nur eine Woche beträgt und die Frist zur Begründung der Revision sich auf einen Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils beläuft, ist es in diesem Bereich besonders wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen, damit Sie keine Zeit verlieren.

Zurück