Strafbefehl

Markus Versick und Nicole Friedrich - Rechtsanwälte für Strafrecht Minden

Der Strafbefehl ist eine sehr ernste Angelegenheit, da er letztlich nichts anderes als eine strafgerichtliche Verurteilung darstellt. Wird er rechtskräftig, steht er einem strafgerichtlichen Urteil gleich.

Mit einem Strafbefehl kann eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.
Neben einer Strafe, die auch einen Eintrag im Führungszeugnis nach sich ziehen kann, können mit einem Strafbefehl auch ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.

Deshalb ist es wichtig, sich rasch zu informieren und Rechtsrat einzuholen!

Wir beraten Sie bei der Entscheidung, ob Sie gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen sollten, erarbeiten mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und verteidigen Sie in einer Hauptverhandlung.

Bitte beachten Sie, dass die Frist, binnen derer die Möglichkeit besteht, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen, nur zwei Wochen beträgt.
Nehmen Sie also am besten schnell Kontakt zu uns auf.

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