Strafrecht

Die Rechtsanwälte Versick & Friedrich sind Strafverteidiger!
Strafrecht / Strafverteidigung

Beschuldigte eines Strafverfahren durchleben hochbelastende Situationen, häufig beginnend mit einer Ladung zur Vernehmung, die sich im Briefkasten befindet, dem Erscheinen von Ermittlungsbeamten an der Wohnanschrift oder gar der Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume, Festnahme oder Untersuchungshaft.

Wir sind Strafverteidiger !

Wir setzen uns für Sie ein. Wir tragen den Besonderheiten eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens Rechnung. Wir nehmen uns Ihres Falles an und erarbeiten für Sie und ggf. auch Ihre Angehörigen schnell und zuverlässig eine Lösung und eine kompetente Verteidigungsstrategie.

Wir übernehmen Ihre individuelle Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts.

Zu unserer langjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger gehört die Verteidigung im gesamten Spektrum des Strafrechts vor allen deutschen Amts- und Landgerichten. Wir verteidigen Sie gegen Vorwürfe in Wirtschaftsstrafverfahren, in Steuerstrafverfahren, in Kapitalstrafsachen (Tötungsdelikte), in Betäubungsmittelstrafverfahren, in Sexualstrafverfahren, auch in Jugendstrafverfahren, gegen Vorwürfe aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts, dem Bereich der Vermögensdelikte (Betrug, Untreue etc.) sowie im Verkehrsstrafrecht.

Wir übernehmen auch die vorbeugende strafrechtliche Beratung von Firmen und Privatpersonen, insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie die Erstellung von Rechtsgutachten auf diesem Gebiet.

Durch die Tätigkeit in zahlreichen Umfangsverfahren vor Wirtschaftsstrafkammern verfügen wir über besondere Kompetenzen auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts.

Darüberhinaus verfügen wir über langjährige Erfahrungen in strafrechtlichen Revisionsverfahren zu den Oberlandesgerichten und dem BGH.
Gleichermaßen verteidigen wir im Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsvefahren.