Zivil- und Zivilprozessrecht
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wir beraten Sie auch über die Möglichkeiten der Prozess- und Beratungskostenhilfe und können Sie vor sämtlichen deutschen Zivilgerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs, vertreten, auch in Berufungsverfahren. Dies umfasst die Durchsetzung nicht bezahlter Rechnungsforderungen oder Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Körperverletzungen.
Wir beraten Sie auch über die Möglichkeiten des Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesses und vertreten Sie gegebenenfalls in diesem Verfahren vor Gericht.